Prämiengutscheine
Die Volkshochschule Donauwörth ist als Beratungsstelle für Prämiengutscheine anerkannt.
Was ist der Prämiengutschein?
Der Prämiengutschein kann einmal jährlich in Höhe von maximal 500 € beantragt werden. Es handelt sich um eine 50% Förderung, das heißt mindestens die Hälfte der jeweiligen Seminarkosten müssen selbst getragen werden.
Der Prämiengutschein muss vor Buchung der Bildungsmaßnahme bewilligt sein; es besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass Bildungsträger diese Gutscheine annehmen.
Wer kann einen Prämiengutschein beantragen?
Den Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige (Arbeitnehmer, Angestellte, Selbständige, Freiberufler, BerufsrückkeherInnen usw.), deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € oder 51.600 € nicht übersteigt.
Nicht gefördert werden Schüler, Studenten, Rentner, Pensionäre und Bezieher von ALG I und ALG II
Wie bekommen Sie den Prämiengutschein?
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Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit uns unter 0906/8070 oder bildungsberatung@vhs-don.de. Bitte laden Sie sich vorher Infoblatt und Antrag Stand 07/2010 herunter und füllen dies aus.
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Im Rahmen eines Gesprächs werden Ihre persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt.
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Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie von uns einen Prämiengutschein, auf dem das Weiterbildungsziel sowie geeignete Anbieter verzeichnet sind.
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Im Gespräch müssen Sie eine Einwilligungserklärung nach dem Bundesdatenschutzgesetz und eine Selbsterklärung über den Erwerbsstatus unterschreiben.
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Infoblatt und Antrag Stand 07/2010 (Infobaltt und Antrag als PDF - den kostenlosen Adobe-Reader erhalten Sie unter www.adobe.de)
Folgende Dokumente müssen Sie zum Beratungsgespräch vorlegen:
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einen amtlichen Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis);
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den letzten Einkommensteuerbescheid (mindestens aus dem Vor-Vorjahr); ersatzweise eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers;
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den Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin sind.
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.