- Teilnahme nach Einschreibung
Die Teilnahme an Kursen, Reisen usw. ist für jedermann nur nach vorhergehender Einschreibung (genaue Anschrift, Telefon, Kurs-/Reise-Nr., Kurs-/Reisetitel, Bank, Bankkonto und Bankleitzahl) und nach der Bezahlung der Gebühren möglich. Die jeweiligen Einschreiborte und Einschreibzeiten sind im Volkshochschulprogramm vor den Bildungsangeboten der VHS Donauwörth und der einzelnen VHS-Außenstellen angegeben. Buchungen per Fax und Internet können nur bei der VHS Donauwörth getätigt werden. Diese werden aber erst nach dem 1. Einschreibtag bearbeitet. Nach der Haupteinschreibzeit besteht bei noch freien Plätzen Nachmeldemöglichkeit in den Bürostunden der VHS/des BWZ (Mo-Do, 8-12 Uhr, Freitag 15-17 Uhr, ( 0906/8070).
Die Gebühren sind bei den jeweiligen Kurs-/Reiseankündigungen im Programm angegeben. Die Volkshochschule ist eine gemeinnützige Bildungsinstitution, deswegen sind die Gebühren sozial vertretbar. Die dargestellten Gebühren sind freibleibend und unverbindlich.
Die Einschreibung und Bezahlung wird durch eine quittierte Teilnehmerkarte bestätigt. Diese berechtigt zum Besuch des gebuchten Kurses.
- Teilnehmerzahl bei Kursen
Für Kurse ohne Teilnehmerbegrenzung gilt: Ein Kurs findet in der Regel statt, wenn sich nach Beendigung der Einschreibung mindestens 10/12 Teilnehmer eingeschrieben haben. Bei ausgebuchten Kursen werden die Interessenten benachrichtigt. Knapp unterbelegte Kurse können nur durchgeführt werden, wenn ein Aufpreis entrichtet wird.
Für Unfälle, Verluste und Schäden, die Teilnehmern durch den Besuch der Volkshochschulveranstaltungen entstehen, kann keine Haftung übernommen werden.
Anfallende Kosten für Lernmittel und Unterrichtshilfen werden von den Kursleitern in eigener Verantwortung eingehoben.
- Ordnung in den Lehrstätten
Von Kursteilnehmern und Kursleitern werden besondere Pünktlichkeit und die Einhaltung der Ordnung in den Lehrstätten erwartet. Die Unterrichtsräume sollten so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurden. Essen, Trinken und Rauchen ist in den Lehrstätten nicht gestattet.
Bis zum 4. Tag vor Kursbeginn ist auf Antrag in Härtefällen (z.B. ärztliches Attest) eine Rückzahlung der Kursgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr möglich. Ab drei Tage vor Kursbeginn werden Kursgebühren nicht mehr zurückgezahlt. Keine Rückzahlung der Gebühren gibt es bei einem Rücktritt von ein- oder zweitägigen Kursen sowie bei Wochenendseminaren und Tagesfahrten. Es empfiehlt sich, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Stornierung von Reisen gelten die allgemeinen Reisebedingungen bzw. die der Reiseveranstalter. Bei Stornierungen von Abbuchungen sollte zuerst auf jeden Fall mit der Volkshochschule, nicht mit der Bank, Kontakt aufgenommen werden. Eventuelle Bankspesen müssen vom Interessenten übernommen werden. Bei Kursen, die von der VHS wegen mangelnder Teilnehmerzahl abgesagt werden müssen, werden die Gebühren ohne Abzug auf die bei der Einschreibung angegebene Bankverbindung zurückerstattet.
- Benachrichtigung über Kursbeginn
Eine Benachrichtigung der eingeschriebenen Kursteilnehmer über den Kursbeginn erfolgt nicht mehr. Deswegen sollte das Programm gut aufbewahrt werden. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine Hörerkarte. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen von uns abgesagt werden müssen, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Wir erstatten Ihnen dann selbstverständlich die Kursgebühr ohne Abzüge zurück.
- Terminänderungen, Verschieben eines Kurstages
Dies teilt der Kursleiter den Kursteilnehmern rechtzeitig mündlich, telefonisch oder schriftlich mit.